Tatbestand | Definition | Rechtliche Grundlage | Strafmaß |
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Üble Nachrede | Verbreitung von unwahren Tatsachen über jemanden, die dessen Ruf schädigen können. | § 186 StGB | Bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Verleumdung | Bewusst falsche Tatsachenbehauptungen, die den Ruf einer Person schädigen sollen. | § 187 StGB | Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Beleidigung | Ehrverletzende Aussagen, die keine Tatsachenbehauptungen, sondern persönliche Angriffe oder Schmähungen darstellen. | § 185 StGB | Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (bei Tätlichkeit bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe) |